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Vergaberechtliche Selbstreinigung

Wir unterstĂźtzen Sie kompetent, umfassend und zielgerichtet bei der notwendigen Selbstreinigung. Die erfolgreiche Selbstreinigung ist wesentliche Voraussetzung dafĂźr, die vergaberechtliche Zuverlässigkeit wieder herzustellen.

 

Sachverhaltsaufklärung, Schadenskompensation und Konsequenzen durch personelle wie auch organisatorische Maßnahmen der Compliance sind die fĂźr eine erfolgreiche Selbstreinigung geforderten und gegenĂźber Ăśffentlichen Auftraggebern nachzweisenden Maßnahmen.

 

Wir ermitteln den konkreten Handlungsbedarf und erarbeiten passgenaue Maßnahmen, die wir entsprechend der gemeinsamen Abstimmung zĂźgig und wirksam umsetzen. 

HEUKING ∙ VON COELLN

Rechtsanwälte PartGmbB

 

Prinz-Georg-Straße 104

40479 Düsseldorf

Tel:  0211/4403577-0

Fax: 0211/4403577-7

 

www.hvc-strafrecht.de

Aufklärung

Zügige und umfassende Sachverhaltsaufkärung ist die Grundlage aller weiteren Maßnahmen.

Kompensation

Die durch festgestelltes Fehlverhalten verursachten Schäden mĂźssen mĂśglichst unbĂźrokratisch und in jeder Hinsicht angemessen kompensiert werden.

Konsequenzen

Nach der Aufarbeitung analysierter Fehler ist ein personeller und organisatorischer Neubeginn zu gestalten. Wirksame Compliance ist fßr die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit elementar.

© 2018 by Christian Heuking - Wettbewerbsregister Vergabesperre Korruptionsregister Ausschluss Selbstreinigung Vergaberecht

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