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Vergaberechtliche Selbstreinigung

Wir unterstützen Sie kompetent, umfassend und zielgerichtet bei der notwendigen Selbstreinigung. Die erfolgreiche Selbstreinigung ist wesentliche Voraussetzung dafür, die vergaberechtliche Zuverlässigkeit wieder herzustellen.

 

Sachverhaltsaufklärung, Schadenskompensation und Konsequenzen durch personelle wie auch organisatorische Maßnahmen der Compliance sind die für eine erfolgreiche Selbstreinigung geforderten und gegenüber öffentlichen Auftraggebern nachzweisenden Maßnahmen.

 

Wir ermitteln den konkreten Handlungsbedarf und erarbeiten passgenaue Maßnahmen, die wir entsprechend der gemeinsamen Abstimmung zügig und wirksam umsetzen. 

HEUKING ∙ VON COELLN

Rechtsanwälte PartGmbB

 

Prinz-Georg-Straße 104

40479 Düsseldorf

Tel:  0211/4403577-0

Fax: 0211/4403577-7

 

www.hvc-strafrecht.de

Aufklärung

Zügige und umfassende Sachverhaltsaufkärung ist die Grundlage aller weiteren Maßnahmen.

Kompensation

Die durch festgestelltes Fehlverhalten verursachten Schäden müssen möglichst unbürokratisch und in jeder Hinsicht angemessen kompensiert werden.

Konsequenzen

Nach der Aufarbeitung analysierter Fehler ist ein personeller und organisatorischer Neubeginn zu gestalten. Wirksame Compliance ist für die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit elementar.

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